FAMILIENFÖRDERGESETZ FÜR DAS LAND BERLIN
Wie können Familien unterstützt werden und was kann das geplante Familienfördergesetz des Landes Berlin dafür leisten?
Ein wichtiges Ziel der Familienpolitik muss die Bekämpfung der Kinder- und Familienarmut sein. Das Land Berlin hat hierfür die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut eingerichtet. Im nächsten Schritt soll ein Familienfördergesetz vorbereitet werden.
Dazu Dr. Gabriele Schlimper, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands LV Berlin e. V.:
„Wir freuen uns, dass Berlin wächst und dass es hier immer mehr Kinder und Familien gibt. Aber das stellt uns auch vor große Herausforderungen. Wir brauchen nicht nur Kitaplätze und ausreichend Wohnungen, sondern auch Angebote, die die Familien unterstützen, Kinder beispielsweise nach der Schule betreuen oder Alleinerziehende beraten. Das macht das soziale Berlin aus. Diese Vereine, Projekte und Initiativen sozialer Träger sind wichtig und müssen im Familienfördergesetz mit einbezogen werden.“
Die Beratungs- und Begegnungsarbeit in Familien- und Stadtteilzentren und Nachbarschaftshäusern, die Arbeit der Fachkräfte in der Sozialpädagogischen Familienhilfe, Erziehungs- und Familienberatung, ambulanten Familienpflege in Krisensituationen oder andere Formen der Hilfen zur Erziehung – all das macht unsere Stadt sozial gerecht und attraktiv für die Familien.
Familienfördergesetz
Hier finden Sie das Positionspapier der paritätischen Mitgliedsorganisationen zur Erarbeitung des Familienfördergesetzes für das Land Berlin.