JUGENDFÖRDERGESETZ IM PRAXISTEST
Die Überstellung des Entwurfes an den Berliner Senat ist ein wichtiger Etappenschritt bei der Modernisierung der Jugendarbeit
Das Land Berlin hat sich in seiner Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Abgeordneten, Katrin Seidel (LINKE), mit dem Thema „Gute Arbeit in Berlin: Tarifabschluss auf Freie Träger übertragen“ (Drs. 18/20911) befasst. Die freien Träger der Jugendhilfe begrüßen ausdrücklich, dass in den parlamentarischen Beratungen dieses Thema aufgegriffen und begleitet wird. In der Verhandlungspraxis der Entgeltfortschreibung und im Umgang mit den Unternehmensdaten in der Jugendhilfe fehlt jedoch die Verfahrenssicherheit. Dies wirkt sich negativ auf die personelle und sächliche Ausstattung der Hilfen zur Erziehung aus.
Deshalb hat der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V. in Zusammenarbeit mit der Steuerungsgruppe Hilfen zur Erziehung eine Stellungnahme auf die Antwort der Landesregierung entwickelt und an die Abgeordneten des Ausschusses Bildung, Jugend und Familie verschickt, verbunden mit der Forderung, adäquate personelle und sächliche Ausstattung der Hilfen zur Erziehung in Berlin sicherzustellen, die die individuellen Leistungsansprüche und die aktuellen strukturellen Herausforderungen berücksichtigt.
Jugendfördergesetz im Praxistext