Situation von unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten (UMF) in Berlin muss dringend verbessert werden
Positionspapier der freien Träger der Jugendhilfe
Anna Zagidullin und Verena Teuber, Berlin, 07.09.2021
Aus dem dringenden Bedarf heraus, auf die Situation von unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten (UMF) in der Berliner Jugendhilfe aufmerksam zu machen und eine Verbesserung zu erwirken, haben die freien Träger der Jugendhilfe ein Positionspapier erarbeitet. In diesem formulieren sie Forderungen und Fragen an die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin. Das Papier deckt die Themenbereiche Aufenthalt, Vormundschaft, Gesundheitsversorgung, Ausbildung, Finanzen und Wohnen ab.
Aufenthalt: Die freien Träger schlagen vor, auf eine persönliche Befragung neu eingereister UMF durch die Ausländerbehörde zu verzichten, beziehungsweise die Begleitung durch eine rechtlich bevollmächtige Vertreterin zu erlauben. Des Weiteren fordern die Träger einen humanitären Aufenthaltstitel für UMF – zumindest bis zur Volljährigkeit. Zudem fehlt im Landesamt für Einwanderung ein spezielles Referat für UMF mit geschultem Personal. Die verbesserte Vernetzung aller zuständigen Ämter insbesondere bei der Überleitung aus der Jugendhilfe in die Eingliederungshilfe ist dringend vonnöten.
Vormundschaft: 2023 tritt die Reform des Vormundschaftsrechts in Kraft, welche die Einzelvormundschaft für UMF gegenüber der Amtsvormundschaft stärkt. Die Quote ehrenamtlicher Vormünder liegt derzeit in Berlin jedoch bei nur 20%. Vor diesem Hintergrund kritisieren die freien Träger der Jugendhilfe, dass ab dem Jahr 2022 die finanziellen Mittel für das Netzwerk Vormundschaft, welches sich um die Vermittlung ehrenamtlicher Vormünder kümmert, um rund 50% gekürzt werden sollen.
Gesundheitsversorgung: Die freien Träger sprechen sich für die Aufnahme der UMF in eine gesetzliche Krankenversicherung aus, um den Anspruch auf sämtliche medizinische Leistungen sicherzustellen. Des Weiteren fragen sie, wie das Land Berlin den Zugang zu
therapeutischen Kriseninterventionen sowie längerfristigen therapeutischen Angeboten für UMG sicherstellen wird.
Ausbildung: Außerdem fragen die Träger, ob es an Berliner Oberstufenzentren (OSZ) künftig ein spezielles ausbildungsvorbereitendes Jahr für UMF geben wird und ob der Nachteilsausgleich, der es Schülerinnen und Schülern beispielsweise erlaubt, ein zweisprachiges Wörterbuch zu nutzen, von zwei auf vier Jahre verlängert werde.
Finanzen: Sie fordern des Weiteren die Ausstellung des „berlinpasses“ für UMF, um Benachteiligungen zu vermeiden. Der „berlinpass“ ist in Berliner Schulen die Grundlage für die Gewährung von Leistungen wie beispielsweise ergänzender Lernförderung. Außerdem ist er Voraussetzung für verbilligte Eintritte und das BVG-Sozialticket.
Wohnen: Schließlich fragen die freien Träger der Jugendhilfe, warum nicht alle UMF automatisch Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein (WBS) haben und wie die Stadt Berlin junge Geflüchtete dabei unterstützen wird, Wohnraum zu finden.
Das ausführliche Positionspapier wurde der öffentlichen Jugendhilfe weitreichend zur Verfügung gestellt und kann weiter unten eingesehen werden.
Wir fordern alle Verantwortlichen dazu auf, die Situation von UMF zu verbessern!
Für einen Austausch und Fragen zum Thema laden die freien Träger der Jugendhilfe herzlich ins Dialogforum „Geflüchtete in der Jugendhilfe“ ein. Das Forum dient dem Austausch und der Vernetzung von Trägern, die mit unbegleiteten minderjährigen oder
jungen volljährigen Geflüchteten arbeiten.
Positionspapier zur Situation unbegleiteter minderjähriger und junger volljähriger Geflüchteter