Pari­tä­ti­sches Jugend­hil­fe­fo­rum

Posi­ti­ons­pa­pie­re und

Stel­lung­nah­men

STELLUNGNAHME DER FREIEN TRÄGER DER JUGENDHILFE UNTER DEM PARITÄTISCHEN DACH AUF DIE ANTWORT DER LANDESREGIERUNG

Das Land Ber­lin hat sich in sei­ner Beant­wor­tung der schrift­li­chen Anfra­ge der Abge­ord­ne­ten, Kat­rin Sei­del (LIN­KE), mit dem The­ma „Gute Arbeit in Ber­lin: Tarif­ab­schluss auf Freie Trä­ger über­tra­gen“ (Drs. 18/20911) befasst. Die frei­en Trä­ger der Jugend­hil­fe begrü­ßen aus­drück­lich, dass in den par­la­men­ta­ri­schen Bera­tun­gen die­ses The­ma auf­ge­grif­fen und beglei­tet wird. In der Ver­hand­lungs­pra­xis der Ent­gelt­fort­schrei­bung und im Umgang mit den Unter­neh­mens­da­ten in der Jugend­hil­fe fehlt jedoch die Ver­fah­rens­si­cher­heit. Dies wirkt sich nega­tiv auf die per­so­nel­le und säch­li­che Aus­stat­tung der Hil­fen zur Erzie­hung aus.

Des­halb hat der Pari­tä­ti­sche Wohl­fahrts­ver­band LV Ber­lin e.V. in Zusam­men­ar­beit mit der Steue­rungs­grup­pe Hil­fen zur Erzie­hung eine Stel­lung­nah­me auf die Ant­wort der Lan­des­re­gie­rung ent­wi­ckelt und an die Abge­ord­ne­ten des Aus­schus­ses Bil­dung, Jugend und Fami­lie ver­schickt, ver­bun­den mit der For­de­rung, adäqua­te per­so­nel­le und säch­li­che Aus­stat­tung der Hil­fen zur Erzie­hung in Ber­lin sicher­zu­stel­len, die die indi­vi­du­el­len Leis­tungs­an­sprü­che und die aktu­el­len struk­tu­rel­len Her­aus­for­de­run­gen berück­sich­tigt.

Par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge „Gute Arbeit in Ber­lin“

Stel­lung­nah­me auf die Ant­wort der Lan­des­re­gie­rung

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