Schwerpunkte
Inhaltliche Schwerpunkte:
Beschreibung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 13. September 2022 (Urteil (1 ABR 22/21) den Grundstein dafür gelegt, dass zukünftig alle Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet sind, die geleistete Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmer:innen systematisch und transparent zu erfassen sowie dementsprechend, Systeme einzuführen, die dies ermöglichen.
Es gibt Handlungsdruck, denn eine gesetzliche Pflicht besteht schon jetzt dahingehend für Arbeitgerber:innen, ein System einzurichten, mit dem Arbeitszeiten und Überstunden der Arbeitnehmer :innen erfasst werden.
Arbeitgeber :innen sind angehalten, sich zeitnah Gedanken darüber zu machen, wie dieses Arbeitszeiterfassungssystem für Ihr Unternehmen aussehen und abgebildet werden kann.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits im Mai 2019entschieden, dass diese Pflicht für Arbeitgeber:innen besteht. Die deutsche Gesetzgebung hat dazu noch keine Grundlagen geschaffen. Das Bundesministerium wird dazu in absehbarer Zeit einen Gesetzentwurf erarbeitet haben und vorstellen.
Bereiten Sie sich und Ihre Organisation in diesem Seminar vor auf aktuelle geltende und zukünftig zu erwartende Regelungen.
Mit den Fachanwälten Dr. Vogt und Dr. Lochelfeldt werden folgende Themen fokussiert:
1. Grundsätzliches zur Arbeitszeit und zum Arbeitszeitgesetz
2. Darstellung der Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung
3. Handlungspflichten für Sie als Arbeitgeber*in
a. individualrechtlich
b. kollektivrechtlich
Auf einen Blick
Format
OnlineAbschluss
TeilnahmebescheinigungDauer
9:00 - 13:00 Uhr- Führungskräfte
- Führungskräfte sozialwirtschaftlicher Organisationen
- Arbeitgeber
- Leistungserbringer
- Geschäftsführer:innen
- Führungskräfte
- Führungskräfte sozialwirtschaftlicher Organisationen
- Arbeitgeber
- Leistungserbringer
- Geschäftsführer:innen
Dozierende

Dr. Ralf Vogt

Dr. Sven Lochelfeldt
Tage & Uhrzeiten
- 17. März 2023, 09:00 – 13:00 Uhr
Ansprechpartner:in

- Ina Kant
- 030/275 82 82 24
- kant@akademie.org