Schwerpunkte
- Individueller Rechtsanspruch
- Zuständigkeitsübergänge
- Kostenheranziehung
- Überleitung ins SGB IX
Beschreibung
Anhand von Fallbeispielen werden Ihnen die rechtlichen Grundlagen für Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII vermittelt. Es wird den Fragen nachgegangen, welche individuellen Rechtsansprüche es gibt und wie diese durchgesetzt werden können. Was sind Kriterien zur Beurteilung der Persönlichkeitsentwicklung und des Bedarfs? Wie wird die Hilfeentscheidung im Jugendamt getroffen (Hilfeplanung) und welche Rechte haben die Betroffenen im Hilfeplanverfahren? Wann werden ambulante und stationäre Hilfen SGB VIII, wann Eingliederungshilfe gewährt? Wie kann man junge Menschen bei „Zuständigkeitsgerangel“ unterstützen? Wie müssen Übergänge ins SGB IX gestaltet werden? Wie sehen Rechtsansprüche junger volljähriger Geflüchteter aus? Was und in welchem Umfang wird zu den Kosten herangezogen? Sind Jugendliche an den Kosten ihrer Unterbringung zu beteiligen? Welche Möglichkeiten der Befreiung von der Kostenheranziehung gibt es? Wie sind die Hilfen nach dem SGB VIII insbesondere nach § 39, HzL, Nebenleistungen u. a. gestaltet? Was kann man (auch im Nachhinein) tun, wenn der Kostenbeitrag falsch berechnet wurde?
Diesen und weiteren Fragen soll unter Einbezug der Neuerungen im SGB VIII durch das KJSG in einem gemeinsamen Austausch nachgegangen werden.
Auf einen Blick
Format
PräsenzAbschluss
TeilnahmebescheinigungDauer
1 Tag- Fachkräfte
- Sozialarbeiter:innen
- Erzieher:innen
- Sozialpädagog:innen
- Fachkräfte
- Sozialarbeiter:innen
- Erzieher:innen
- Sozialpädagog:innen
Dozierende
Gunther Hagen
Ulli Schiller
Anmeldung
Seminar: Hilfen für junge Volljährige – § 41 SGB VIII durchsetzen
- 9. Oktober 2024, 09:00 – 16:30 Uhr
- Paritätische Akademie Berlin
- 99,00 € für Mitglieder des Paritätischen Berlin, 199,00 € für Mitglieder, sonst 259,00 €
- Anmeldeschluss: 11.09.2024
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Tage & Uhrzeiten
- 9. Oktober 2024, 09:00 – 16:30 Uhr
Ansprechpartner:in
- Solvejg Hesse
- 030/275 82 82 27
- hesse@akademie.org