Das SGB VIII (§ 78 a ff.) regelt, unter welchen Voraussetzungen sich die freien Träger zur Erbringung von Leistungen verpflichten. Die Leistungs- und Entgeltvereinbarungen werden nach dem Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug) in der Regel für einen dreijährigen Vertragszeitraum abgeschlossen. Die freien Träger müssen gewährleisten, dass die Angebote zur Erbringung von Leistungen nach § 78a Absatz 1 geeignet sowie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.
Wie können die Leistungs- und Entgeltvereinbarungen in der Jugendhilfe nach Maßstäben der Bedarfsdeckung und Prospektivität angemessen (neu) verhandelt werden? Wie können die freien Träger ihre Leistungen und Preiselemente transparent und plausibel machen?
In diesem Workshop werden fundierte Kenntnisse und Argumentationsgrundlagen aus juristischer Perspektive vermittelt, Beispiele aus der Praxis der freien Träger erörtert sowie Hilfestellungen für die Verhandlungen gegeben.
Aus methodischen Gründen ist die Teilnehmerzahl auf 15 Personen begrenzt.
Den Teilnehmenden wird empfohlen, folgende Arbeitsmaterialien mitzubringen:
- eigene Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, die zur Neuverhandlung anstehen sowie Berechnungsgrundlagen
- Kommentar SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
Ihr Dozent:
Rüdiger Meier ist Rechtsanwalt bei DORNHEIM Rechtsanwälte & Steuerberater. Er berät Träger im Leistungserbringungsrecht in den Bereichen des SGB VIII und begleitet die Verhandlung von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen. Er gestaltet Verträge für Heime, Betreuungsverträge und Kooperationsverträge mit öffentlichen Trägern und vertritt Träger in Schiedsstellenverfahren.
Weitere Informationen

Solvejg Hesse
Telefon: 030 275 82 82-27
hesse@akademie.org
Termine
09. Jun 2021 10:00 - 17:00 Uhr
Dozent
Rüdiger Meier
Rechtsanwalt, Kanzlei Dornheim, Hamburg, Tätigkeitsschwerpunkt SGB VIII, Lehrbeauftragter an der HAW Hamburg
Veranstaltungsort

Paritätische Akademie Berlin gGmbH
Tucholskystr. 11
10117 Berlin
Internetseite besuchen