DAS LAND BERLIN LÄSST FAMILIENPFLEGEDIENSTE IM STICH
Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen nach § 20 SGB VIII – 15.02.2019
Jährlich werden in Berlin von den freien Trägern der Jugendhilfe rund 1.300 Fälle zur Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen durch Familienpflegedienste nach § 20 SGB VIII übernommen. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen der das Kind betreuende Elternteil verstorben ist oder sich infolge Krankheit, Erholungskur oder aus ähnlichen Gründen außerhalb des Haushalts aufhält oder seine Aufgaben im Haushalt nicht erfüllen kann. Die öffentliche Jugendhilfe hat in diesen Fällen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass der Haushalt weitergeführt und die Kindererziehung trotz des Ausfalls des haushaltsführenden Elternteils weiter adäquat erfolgen kann.
Die Entgelte für dieses Leistungsangebot liegen seit 25 Jahren fast unverändert bei 20,81 Euro je Einsatzstunde für eine Familienpflegekraft! Lediglich in 2012 gab es eine geringfügige Erhöhung des Stundensatzes von 20,40 Euro um 0,41 Cent auf 20,81 Euro. Seit Jahren weist der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Berlin die zuständige Fachverwaltung auf diesen unhaltbaren Zustand hin.
Die Folgen sind dramatisch: Zunehmend müssen sich freie Träger aus dem Hilfeangebot zurückziehen. Es werden keine Fachkräfte mehr gefunden und ausgebildet. D.h., die Betreuung von Kindern in Notsituationen wird immer schwieriger und kann zum Teil nicht mehr adäquat abgesichert werden.
Angesichts dieser nahezu prekären Lage fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin gemeinsam mit den freien Trägern, dass die Entgelte entsprechend erhöht werden und die Arbeit der Familienpflegekräfte leistungsgerecht honoriert wird. Das ist die Voraussetzung dafür, dass eine gute und flächendeckende Versorgung von Kindern und Familien in Notsituationen gewährleistet werden kann.
Das Land Berlin lässt Familienpflegedienste im Stich
Die ausführliche Position finden Sie hier.
Interessengemeinschaft Familienpflege Berlin Werden
Familien in Notsituationen im Stich gelassen?