Pari­tä­ti­sches Jugend­hil­fe­fo­rum

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DAS LAND BERLIN LÄSST FAMILIENPFLEGEDIENSTE IM STICH

Betreu­ung und Ver­sor­gung von Kin­dern in Not­si­tua­tio­nen nach § 20 SGB VIII – 15.02.2019

Jähr­lich wer­den in Ber­lin von den frei­en Trä­gern der Jugend­hil­fe rund 1.300 Fäl­le zur Betreu­ung und Ver­sor­gung von Kin­dern in Not­si­tua­tio­nen durch Fami­li­en­pfle­ge­diens­te nach § 20 SGB VIII über­nom­men. Dabei han­delt es sich um Fäl­le, in denen der das Kind betreu­en­de Eltern­teil ver­stor­ben ist oder sich infol­ge Krank­heit, Erho­lungs­kur oder aus ähn­li­chen Grün­den außer­halb des Haus­halts auf­hält oder sei­ne Auf­ga­ben im Haus­halt nicht erfül­len kann. Die öffent­li­che Jugend­hil­fe hat in die­sen Fäl­len Rah­men­beding­ungen dafür zu schaf­fen, dass der Haus­halt wei­ter­ge­führt und die Kin­der­er­zie­hung trotz des Aus­falls des haus­halts­füh­ren­den Eltern­teils wei­ter adäquat erfol­gen kann.

Die Ent­gel­te für die­ses Leis­tungs­an­ge­bot lie­gen seit 25 Jah­ren fast unver­än­dert bei 20,81 Euro je Ein­satz­stun­de für eine Fami­li­en­pfle­ge­kraft! Ledig­lich in 2012 gab es eine gering­fü­gi­ge Erhö­hung des Stun­den­sat­zes von 20,40 Euro um 0,41 Cent auf 20,81 Euro. Seit Jah­ren weist der Pari­tä­ti­sche Wohl­fahrts­ver­band LV Ber­lin die zustän­di­ge Fach­ver­wal­tung auf die­sen unhalt­ba­ren Zustand hin.

Die Fol­gen sind dra­ma­tisch: Zuneh­mend müs­sen sich freie Trä­ger aus dem Hil­fe­an­ge­bot zurück­zie­hen. Es wer­den kei­ne Fach­kräf­te mehr gefun­den und aus­ge­bil­det. D.h., die Betreu­ung von Kin­dern in Not­si­tua­tio­nen wird immer schwie­ri­ger und kann zum Teil nicht mehr adäquat abge­si­chert wer­den.

Ange­sichts die­ser nahe­zu pre­kä­ren Lage for­dert der Pari­tä­ti­sche Wohl­fahrts­ver­band Ber­lin gemein­sam mit den frei­en Trä­gern, dass die Ent­gel­te ent­spre­chend erhöht wer­den und die Arbeit der Fami­li­en­pfle­ge­kräf­te leis­tungs­ge­recht hono­riert wird. Das ist die Vor­aus­set­zung dafür, dass eine gute und flä­chen­de­cken­de Ver­sor­gung von Kin­dern und Fami­li­en in Not­si­tua­tio­nen gewähr­leis­tet wer­den kann.

Das Land Ber­lin lässt Fami­li­en­pfle­ge­diens­te im Stich

Die aus­führ­li­che Posi­ti­on fin­den Sie hier.

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