GESTALTUNGSPRINZIPIEN DES VERFAHRENS ZUR ENTGELTERMITTLUNG UND ‑ENTWICKLUNG IM BEREICH HILFEN ZUR ERZIEHUNG
Position der freien Träger der Jugendhilfe unter dem Paritätischen Dach
Die freien Träger der Jugendhilfe möchten gemeinsam mit dem Land Berlin, die Weiterentwicklung des Verfahrens zur Entgeltermittlung und ‑entwicklung im Bereich Hilfen zur Erziehung voranbringen und haben einen Vorschlag mit den Gestaltungsprinzipien des Verfahrens zur Entgeltermittlung und ‑entwicklung im Bereich Hilfen zur Erziehung erarbeitet. Dabei geht es vor allem um die Sicherstellung der Transparenz und Einhaltung von Fachstandards für ihre Leistungen, um die bestmöglichen Ergebnisse für die Leistungsberechtigten nach SGB VIII zu erreichen. Dieser Vorschlag wurde im Ausschuss Entgelte der Vertragskommission Jugend vorgestellt und bezieht im Wesentlichen folgende Aspekte der Entgeltbildung:
- Prospektive Entgeltberechnung
- Plausibilität und Wirtschaftlichkeit
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit
- Verwaltungsvereinfachung
Ein verlässliches Verfahren zur Entgeltermittlung muss Personal‑, Sach- und Investitionskosten gleichermaßen umfassen.
Positionspapier Verfahren zur Entgeltermittlung