Pari­tä­ti­sches Jugend­hil­fe­fo­rum

Posi­ti­ons­pa­pie­re und

Stel­lung­nah­men

GESTALTUNGSPRINZIPIEN DES VERFAHRENS ZUR ENTGELTERMITTLUNG UND ‑ENTWICKLUNG IM BEREICH HILFEN ZUR ERZIEHUNG

Posi­ti­on der frei­en Trä­ger der Jugend­hil­fe unter dem Pari­tä­ti­schen Dach

Die frei­en Trä­ger der Jugend­hil­fe möch­ten gemein­sam mit dem Land Ber­lin, die Wei­ter­ent­wick­lung des Ver­fah­rens zur Ent­gel­ter­mitt­lung und ‑ent­wick­lung im Bereich Hil­fen zur Erzie­hung vor­an­brin­gen und haben einen Vor­schlag mit den Gestal­tungs­prin­zi­pi­en des Ver­fah­rens zur Ent­gel­ter­mitt­lung und ‑ent­wick­lung im Bereich Hil­fen zur Erzie­hung erar­bei­tet. Dabei geht es vor allem um die Sicher­stel­lung der Trans­pa­renz und Ein­hal­tung von Fach­stan­dards für ihre Leis­tun­gen, um die best­mög­li­chen Ergeb­nis­se für die Leis­tungs­be­rech­tig­ten nach SGB VIII zu errei­chen. Die­ser Vor­schlag wur­de im Aus­schuss Ent­gel­te der Ver­trags­kom­mis­si­on Jugend vor­ge­stellt und bezieht im Wesent­li­chen fol­gen­de Aspek­te der Ent­gelt­bil­dung:

  1. Pro­spek­ti­ve Ent­gelt­be­rech­nung
  2. Plau­si­bi­li­tät und Wirt­schaft­lich­keit
  3. Trans­pa­renz und Nach­voll­zieh­bar­keit
  4. Ver­wal­tungs­ver­ein­fa­chung

Ein ver­läss­li­ches Ver­fah­ren zur Ent­gel­ter­mitt­lung muss Personal‑, Sach- und Inves­ti­ti­ons­kos­ten glei­cher­ma­ßen umfas­sen.

Posi­ti­ons­pa­pier Ver­fah­ren zur Ent­gel­ter­mitt­lung