WEITERENTWICKLUNG DES BERLINER RAHMENVERTRAGES FÜR HILFEN IN EINRICHTUNGEN UND DURCH DIENSTE DER KINDER- UND JUGENDHILFE
Erfolgreiche Jugendhilfe benötigt eine Personalausstattung und eine Personalkostenfinanzierung, die ihrem Aufgaben- und Verantwortungsumfang entspricht.
Der Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug) wurde im Zeitraum von 2003 bis 2006 zwischen den Vereinigungen der Leistungsanbieter – den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie dem Verband privater Träger der freien Kinder- und Jugend- sowie Sozialhilfe – und dem Land Berlin ausgehandelt und am 15.12.2006 unterzeichnet. Der Vertrag liegt im Interesse der Leistungserbringer hinsichtlich einer einheitlichen planungssicheren Handlungsgrundlage und ebenso im Interesse des Landes Berlin. Es will die Kostenentwicklung in der Jugendhilfe dämpfen und eine stärkere Transparenz von Kosten und Leistungen erreichen. Auch wenn der BRV Jug eine neue systematische Struktur (Matrix) und damit eine orientierungsgebende Handlungsgrundlage für die beteiligten Parteien bietet, so lässt die Präambel durchscheinen, dass das Vertragswerk im Vorzeichen der durch die Berliner Bankenkrise von 2001/2002 und damaligen Einsparungen von Ausgaben öffentlicher Haushalte steht. Diese Einsparungen wurden unter anderem zu Lasten der Leistungsstandards und Entgelte im Bereich Kinder- und Jugendhilfe vorgenommen.
Erfolgreiche Jugendhilfe benötigt – das gilt sowohl für die Jugendämter wie für die freien Träger – eine Personalausstattung und eine Personalkostenfinanzierung, die ihrem Aufgaben- und Verantwortungsumfang entspricht. Die anerkannten freien Träger der Jugendhilfe unter dem Paritätischen Dach fordern, eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des BRV Jug vorzunehmen und im Sinne der Familien, Kinder und Jugendlicher in unserer Stadt einen angemessenen Handlungsrahmen zu schaffen.
Positionspapier zur Notwendigkeit der Weiterentwicklung des BRV Jug
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