Beschreibung
Mit Art. 1 des KJSG treten weitreichende Rechtsänderungen im Betriebserlaubnisrecht in Kraft. So werden zunächst die Voraussetzungen für die Erteilung neu geregelt (insbesondere um den Zuverlässigkeitsbegriff). Auch das nachträgliche Einschreiten nach § 45 Abs. 4, 6 und 7 SGB VIII wird neu strukturiert und erweitert. Schließlich gibt es auch wichtige Neuregelung bei der laufenden Prüfung nach §§ 46, 47 SGB VIII.
Im Betriebserlaubnisverfahren geht es um die ordnungsrechtliche Prüfung der Kindeswohlgewährleistung nach § 45 Abs. 2 S. 1 SGB VIII anhand der Regelbeispiele des § 45 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 4. Basis ist die Konzeption des Trägers nach § 45 Abs. 3 SGB VIII. Diesem kommt die Organisations- und Konzeptionshoheit zu. Im Seminar wird das Verfahren der Erteilung eingehend beleuchtet.
Auf einen Blick
Format
OnlineAbschluss
Teilnahmebescheinigung- Fachkräfte
- Führungskräfte
- Berufstätige aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit und ohne vorherige akademische Ausbildung
- Geschäftsführer:innen
- Fachkräfte
- Führungskräfte
- Berufstätige aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit und ohne vorherige akademische Ausbildung
- Geschäftsführer:innen
Ansprechpartner:in

- Solvejg Hesse
- 030/275 82 82 27
- hesse@akademie.org